- gekreuzter Scheck
- ⇡ Scheck, der durch zwei parallel verlaufende Striche auf der Vorderseite gekennzeichnet ist; in Art. 37 ScheckG vorgesehen, um das deutsche Scheckrecht dem internationalen anzupassen, doch sind die Bestimmungen noch nicht in Kraft gesetzt. Die Kreuzung soll (ähnlich wie der ⇡ Verrechnungsscheck) verhindern, dass der Scheckbetrag an Unbefugte ausgezahlt wird.- Ausländische g.Sch. gelten im deutschen Zahlungsverkehr als ⇡ Verrechnungsschecks (Art. 3 EGScheckG).
Lexikon der Economics. 2013.