gekreuzter Scheck

gekreuzter Scheck
Scheck, der durch zwei parallel verlaufende Striche auf der Vorderseite gekennzeichnet ist; in Art. 37 ScheckG vorgesehen, um das deutsche Scheckrecht dem internationalen anzupassen, doch sind die Bestimmungen noch nicht in Kraft gesetzt. Die Kreuzung soll (ähnlich wie der  Verrechnungsscheck) verhindern, dass der Scheckbetrag an Unbefugte ausgezahlt wird.
- Ausländische g.Sch. gelten im deutschen Zahlungsverkehr als  Verrechnungsschecks (Art. 3 EGScheckG).

Lexikon der Economics. 2013.

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